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Abfindungsrechner — Faustformel & Fünftelregelung

Zwei Rechner in einem: die Abfindungs-Faustformel nach § 1a KSchG und die Steuerersparnis durch die Fünftelregelung nach § 34 EStG. Beide Werte getrennt berechnen, als PDF-Nachweis exportieren.

Berechnung ausschließlich lokal in Ihrem Browser. Es wird nichts an einen Server übertragen.

Angaben zur Abfindung

Werte eingeben, das Ergebnis wird automatisch berechnet.

Vorlage:

1. Faustformel (§ 1a KSchG)

0,5 Monatsverdienste je vollem Beschäftigungsjahr — unverbindliche Orientierungsgröße, kein Rechtsanspruch.

Mehr als 6 Restmonate werden auf ein volles Jahr aufgerundet (§ 1a Abs. 1 Satz 2 KSchG); 6 Monate oder weniger zählen nicht mit.

2. Fünftelregelung (§ 34 EStG) — Steuerersparnis

Vergleicht die Einkommensteuer mit und ohne Fünftelregelung auf die Abfindung. Nutzt die amtliche Formel nach § 32a EStG (Grundtabelle).

Erscheint auf dem PDF-Nachweis, optional.

Über dieses Werkzeug

Die Faustformel aus § 1a KSchG dient als grobe Orientierung bei betriebsbedingter Kündigung — 0,5 Monatsgehälter je Beschäftigungsjahr, kein Rechtsanspruch. Die Fünftelregelung nach § 34 EStG kann die Steuerlast auf eine Abfindung senken, indem sie rechnerisch auf fünf Jahre verteilt wird. Dieser Rechner bildet beide Formeln nach amtlichem Wortlaut ab — alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser, es werden keine Daten gespeichert oder übertragen.