Abfindungsrechner — Faustformel & Fünftelregelung
Zwei Rechner in einem: die Abfindungs-Faustformel nach § 1a KSchG und die Steuerersparnis durch die Fünftelregelung nach § 34 EStG. Beide Werte getrennt berechnen, als PDF-Nachweis exportieren.
Angaben zur Abfindung
Werte eingeben, das Ergebnis wird automatisch berechnet.
Frühere Berechnungen wiederherstellen. Bereits als PDF exportierte Einträge sind zur Sicherheit eingefroren — nicht mehr veränderbar, nur zur Ansicht.
Faustformel-Abfindung
Die Faustformel ist unverbindlich und begründet keinen Rechtsanspruch — die tatsächliche Abfindung ergibt sich aus Sozialplan, Vergleich oder Gerichtsurteil und kann davon abweichen.
Fünftelregelung — Steuerersparnis
Berechnung nutzt die Grundtabelle für Einzelveranlagte (§ 32a Abs. 1 EStG), keine Splittingtabelle für Verheiratete. Soli und Kirchensteuer sind aus Vereinfachungsgründen nicht berücksichtigt. Kein Ersatz für eine Steuerberatung.
Rechtsgrundlage: § 1a KSchG (Faustformel), § 34 Abs. 1+2 EStG i.V.m. § 24 Nr. 1 EStG (Fünftelregelung), § 32a EStG (Einkommensteuertarif).
Über dieses Werkzeug
Die Faustformel aus § 1a KSchG dient als grobe Orientierung bei betriebsbedingter Kündigung — 0,5 Monatsgehälter je Beschäftigungsjahr, kein Rechtsanspruch. Die Fünftelregelung nach § 34 EStG kann die Steuerlast auf eine Abfindung senken, indem sie rechnerisch auf fünf Jahre verteilt wird. Dieser Rechner bildet beide Formeln nach amtlichem Wortlaut ab — alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser, es werden keine Daten gespeichert oder übertragen.